DER FRONIUS MESSESTAND WIRD DIGITAL
19. August 2020Bist Du ein #PVPioneer?
21. Oktober 2020Die SMA Lösung für die Abregelung des Rundsteuersignalempfängers
Am 14. Januar 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) über die notwendige Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen geurteilt. Danach müssen Anlagen gemäß §6 EEG 2012 (nunmehr §9 EEG 2017) mit einer technischen Vorrichtung versehen werden, die es ermöglicht die Einspeisung der PV-Anlage in das Stromnetz zu reduzieren. Dabei hat der BGH „reduzieren“ unmissverständlich so ausgelegt, dass ein einfaches Ein- und Ausschalten der PV-Anlage nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt.
Warum ist der SMA Power Limiter wichtig?
Der SMA Power Limiter ist die SMA Lösung zur Erfüllung der vorgeschriebenen stufenweisen Reduktion der Einspeiseleistung nach §6 EEG 2012 und §9 EEG 2017 sowie zur Schnellabschaltung nach EN 50549-1.
Er setzt die Netzsystemdienstleistungen für bis zu drei Wechselrichter der Typen
• Sunny Boy 3.0 – 6.0 (SB3.0-6.0-1AV-41)
• Sunny Tripower 3.0 – 10.0 (STP3.0-10.0-3AV-40)
zuverlässig um. Dazu kann er vom Fachhandwerker einfach und bequem direkt zwischen den SMA Wechselrichter und den Rundsteuersignalempfänger geschaltet werden.
Der SMA Power Limiter ist voraussichtlich ab Oktober 2020 lieferbar.
Vorteile SMA Power Limiter für den Fachhandwerker:
• Geeignet für Neu- und Bestandsanlagen
• Plug-&-Play-Lösung für Hut- oder Wandmontage
• Direktanschluss an Wechselrichter über RS485-Kabel
• Individuelle Abregelzeiten gemäß EVU-Vorgabe
• Vorkonfigurierte Abregelstufen 100 % / 60 % / 30 % / 0 %
• Keine separate Stromversorgung nötig