PHOTOVOLTAIKANLAGEN BIS 30 KW BAUEN MIT FRONIUS MULTI FLOW TECHNOLOGIE
30. Januar 2021Die Metalldachplatten für Solar- und Photovoltaikanlagen von Marzari Technik
6. Juli 2021Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Elektromobilität werden gefördert
Sie wollen Ihr Eigenheim mit einer Solaranlage ausstatten, Ihre bereits bestehende PV-Anlage um einen Batteriespeicher erweitern oder eine Ladeinfrastruktur für Ihr Elektrofahrzeug installieren? Dann sollten Sie sich vorab über die bestehenden Förderprogramme informieren. So lassen Sie sich Kosten sparen.
In der Regel soll zuerst der Förderantrag gestellt werden, bevor die geplante Maßnahme durchgeführt wird. Es gibt Förderungen auf nationaler und regionaler Ebene. Hier finden Sie eine Übersicht der Förderprogramme in Deutschland. Die Installation von Solaranlagen, Stromspeichern und eine Ladeinfrastruktur fördern.
Bundesweit: KfW-Förderung 440 – Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Fördergegenstand: Erwerb und Installation einer neuen Ladestation (z.B. Wallbox) mit 11 kW Leistung inkl. intelligenter Steuerung
- Berechtigt: Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vermieter (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
- Hinweis: Die Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro und der Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.
Bundesweit: KfW-Förderung 270 Erneuerbare Energien – Standard
- Fördergegenstand: Erwerb, Errichtung und Erweiterung von Solaranlagen sowie Batteriespeicher
- Berechtigt: Privatpersonen, Bauern, Freiberufler, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine
- Hinweis: Förderkredit für Strom und Wärme. PV-Anlagen für die ausschließliche Eigenstromversorgung werden nicht gefördert
- Laufzeit: 31.12.2021
Baden-Württemberg: Förderung Charge@BW
- Fördergegenstand: Installation von Ladepunkte inkl. Netzanschluss im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum
- Berechtigt: Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler, GbR, KG, oHG, AG, Partnergesellschaften, e.V., Genossenschaften, GmbH, Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts, Unternehmergesellschaften
- Hinweis: Der Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen. Die Ladepunkte müssen mindestens 3 Jahre lang in Baden-Württemberg betrieben werden.
- Laufzeit: seit 01.11.2019
Bayern: 10.000-Häuser-Programm
- Fördergegenstand: Erst- oder Ergänzungsinstallation eines neuen Batteriespeichers, jeweils in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage
- Berechtigt: Privatpersonen, Eigentümer von Ein und Zweifamilienhäusern
- Laufzeit: 31. Dezember 2022
Berlin: Förderprogramm Stromspeicher-Richtlinie
- Fördergegenstand: Netzdienliche Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage; Bonus für prognosebasiertes Energiemanagementsystem
- Berechtigt: Privatpersonen, Unternehmen, gesellschaftliche, staatliche oder kirchliche Institutionen, Genossenschaften oder Wohnbaugesellschaften
- Laufzeit: 31. Dezember 2021
Niedersachsen: Förderprogramm Stromspeicher
- Fördergegenstand: Neu- oder Ergänzungsinstallation einer PV-Anlage in Verbindung mit einem Stromspeicher
- Berechtigt: Natürliche Personen, Unternehmen, Kommunen, Gemeindeverbände
- Laufzeit: 30. September 2022
Niedersachsen: Förderung einer nicht öffentlichen Ladeinfrastruktur
- Fördergegenstand: Beratung, Planung, Installation und Netzanschluss von Normal- und Schnellladepunkten inkl. Errichtung einer Solaranlage in diesem Zusammenhang
- Berechtigt: Unternehmen, Freiberufler, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Laufzeit: 31.12.2022
Nordrhein-Westfalen: Progres.NRW
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Fördergegenstand: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
- Berechtigt: juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Personengesellschaften, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
- Hinweis: Der Ladestrom muss aus Erneuerbaren Energien stammen (z. B. min. 2 kWp PV-Anlage oder Grünstromvertrag, z. B. SMA JOIN). Der Ladepunkt muss über eine Steckdose oder Fahrzeugkupplung Typ 2 verfügen.
- Laufzeit: 31.12.2025
Rheinland-Pfalz: Förderprogramm Solar-Offensive
- Fördergegenstand: Stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu zu errichtender Photovoltaikanlage
- Berechtigt: Privatpersonen, Schulen, Kommunen
- Hinweis: Die Solaranlage selbst ist nicht förderfähig
- Laufzeit: 31. Dezember 2021
Sachsen: Richtlinie Speicher
- Fördergegenstand: Stromspeicher mit/ohne Ladestation für Elektrofahrzeuge
- Berechtigt: Privatpersonen, Freiberufler, Unternehmen, Zusammenschlüsse von Mietern, Eigentümern, Pächtern
- Hinweis: Stromspeicher, einschließlich Quartierspeicher und Nachrüstsätze. Die Solaranlage selbst ist nicht förderfähig
- Laufzeit: Eine Antragstellung ist seit dem 23.09.2020 nicht mehr möglich. Es soll eine Fortführung mit erneuerten Konditionen geben.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Fördergegenstand: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Ladestationen)
- Berechtigt: natürliche und juristische Personen, Freiberufler, Eigentümer, Pächter, Mieter
- Hinweis: Gefördert wird die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Ladestation), jedoch nur in Kombination mit einem Stromspeicher.
- Laufzeit: Eine Antragstellung ist seit dem 23.09.2020 nicht mehr möglich. Es soll eine Fortführung mit erneuerten Konditionen geben.
Sachsen-Anhalt: Förderprogramm Stromspeicher
- Fördergegenstand: Netzdienliche Stromspeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage; Bonus für prognosebasiertes Energiemanagementsystem
- Berechtigt: Privatpersonen, Wohnungsgesellschaften, Mieterverbünde
- Hinweis: Maximal ein Stromspeicher je Anlage. Stromspeicher bis zu einer installierten Leistung von 90 kWp (100 kWp bei Mieterstrommodellen). Die Solaranlage selbst ist nicht förderfähig.
- Laufzeit: 31. Dezember 2021
Schleswig-Holstein: Solar-Speicher Programm
- Fördergegenstand: Stromspeicher, PV-Balkonanlagen und Wallbox
- Berechtigt: Privathaushalte, Schulen und andere kommunale Liegenschaften
- Laufzeit: 31. Dezember 2022
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Fördergegenstand: Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten sowie Lastmanagement für min. drei Ladepunkte an einem Standort
- Berechtigt: Natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben (z. B. Einzelunternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler), Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Regie- und Eigenbetriebe
- Hinweis: Der Ladestrom muss aus Erneuerbaren Energien stammen.
- Laufzeit: 31.12.2022
Thüringen: Förderprogramm Solar-Invest
- Fördergegenstand: Investitionen in Batteriespeicher in Verbindung mit einer neuen PV-Anlage, stationäre Energiespeichersysteme, Mietstrommodelle
- Berechtigt: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Wohnungsgenossenschaften, Energiegenossenschaften, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften
- Hinweis: Die Förderung erfolgt ausschließlich für den Eigenverbrauch
- Laufzeit: 31. Dezember 2022
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Fördergegenstand: Anschaffung und Installation einer Ladeinfrastruktur
- Berechtigt: Unternehmen, juristische Personen
- Hinweis: Förderfähig sind Maßnahmen, wenn sie im Zusammenhang mit in Thüringen durchgeführten und vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft anerkannten Elektromobilitätsprojekten stehen werden. Der Ladestrom muss aus Erneuerbaren Energien stammen.
Bild- und Quellenverweis © SMA Solar Technology AG